Sicherheitsbeauftragte/r (SiBe)
Der/Die Sicherheitsbeauftragte berät den/Die Ortsbeauftragte/n und die Führungskräfte des Ortsverbandes im Hinblick auf den Arbeitsschutz im THW.
Er/Sie achtet auf mögliche Gefahren in der Liegenschaft sowie in der Ausbildung und im Einsatz und weist die Führungskräfte auf diese Gefahren hin. Er/Sie macht aber auch Vorschläge, wie diese Gefahren möglicherweise minimiert werden können.
Gerade im THW, das in Situationen arbeitet, wo der "normale" Arbeitsschutz eigentlich nur das Einstellen aller Tätigkeiten vorsieht, ist dies eine überaus verantwortungsvolle und wichtige Funktion.
Vorgesetzte/r ist der/die Ortsbeauftragte, unterliegt jedoch keiner fachlichen Weisung bei der Ausübung der Aufgaben
Befugnisse: Vollzug der UVV und Eingriff zur Einhaltung der UVV
Aufgaben im Einzelnen:
- Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB.
- Mitwirkung bei der Unterweisung/ Fortbildung der Helfer/-innen (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer/-innen) in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
- Überwachung von Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen sowie von technischen und sonst. technischen Hilfeleistungen zur Aufdeckung von Gefahrenquellen.
- Überprüfung bzw. Überwachung:
o der technischen Schutzeinrichtungen
o des Zustandes der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/-innen
o der Mängelbeseitigung
o der Eintragung im „Verbandbuch“. - Erstellung, Führung und Auswertung von Unfallan-zeigen und –meldungen sowie der OV Unfallstatistik.
- Vorschläge, Beratung und Anregungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sowie ggf. Organisation entsprechender Maßnahmen.
- Teilnahme an Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten.